

Ihre Tochter oder Ihr Sohn möchte in einer Band spielen, vielleicht sogar gemeinsam mit dem besten Kumpel oder der besten Freundin?
Unser Bandunterricht ermöglicht SchülerInnen aller Instrumente & Gesang mit anderen Gleichgesinnten zusammen in einer Band zu spielen und z.B. das im Einzelunterricht Erlernte anzuwenden und zu erproben. Lieblingssongs gemeinsam zu üben, vielleicht sogar eigene Songs zu entwickeln und den Spaß am gemeinsamen Musizieren zu entdecken und zu vertiefen. Selbstverständlich ist auch eine Teilnahme ohne Einzelunterricht (bei uns) möglich.
Stilistisch sind die Bandstücke breit gefächert, vom Chart-Hit, Film- oder Game-Musik über klassische Pop-, Rock-Songs bis zum Jazz- oder Latin-Standard ist alles möglich. Die Songauswahl treffen wir anhand musikalischer Machbarkeit und Präferenzen der TeilnehmerInnen. Gelegentliche Vorspiele und kleine Auftritte runden die Probenarbeit ab und bieten Zielorientierung, Bandzusammenhalt und Motivation.
Grundlegende Instrumentenkenntnisse reichen schon aus, um mit musikalisch Gleichgesinnten zusammenzuspielen, denn in den Stunden des Bandunterrichts geht es vor allem darum, gemeinsam das Aufeinander-Hören und Aufeinander-Reagieren zu trainieren, durch oftmaliges Wiederholen einzelner Passagen sicherer zu werden, in die Musik „hinein zu kippen“, die Musik „im Fluss“ zu erleben – und natürlich um den Spaß an der Musik und am gemeinsamen Musizieren!
Unterrichtszeiten
Freitags – Band 1 (10-14 Jahre) 17:15 – 18:15 Uhr | Band 2 (15-18 Jahre) 18:30 – 19:30 Uhr
Preise & AGB
- Unterrichtsumfang und Rhythmus
Der Bandunterricht für Kinder und Jugendliche umfasst 36 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten pro Schuljahr. Der Unterricht findet wöchentlich zu einem festen Termin statt. An den gesetzlichen Feiertagen im Land Berlin sowie während der Berliner Schulferien findet kein regulärer Unterricht statt. Die Unterrichtstermine orientieren sich am Berliner Schuljahreskalender und können nicht individuell verschoben werden. - Teilnahmegebühr und Zahlungsweise
Die Teilnahmegebühr ist als Jahresbeitrag kalkuliert und wird in 12 gleichbleibenden Monatsraten in Höhe von 120,- € erhoben. Der Monatsbeitrag ist jeweils zum 1. eines jeden Kalendermonats im Voraus per Überweisung oder Dauerauftrag zu entrichten. Die Pflicht zur Zahlung des Monatsbeitrags besteht auch während der Berliner Schulferien und an Feiertagen fort. - Einstieg und anteilige Berechnung
Der Einstieg in eine bestehende oder neu zu gründende Band ist bei freien Kapazitäten jederzeit möglich. Erfolgt der Einstieg während eines laufenden Monats, wird die Teilnahmegebühr für diesen ersten Monat anteilig nach den verbleibenden Unterrichtsterminen berechnet. - Bandzuteilung
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtstermin, einen bestimmten Dozenten oder eine spezifische Bandkonstellation. Die Zuteilung des Teilnehmers in eine Band erfolgt durch die Musikschule basierend auf den vorhandenen Kapazitäten, dem Alter, der musikalischen Eignung und den zeitlichen Vorgaben des Teilnehmers. - Fehlen des Teilnehmers und Ausfallregelung
Nimmt der Teilnehmer aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Urlaub, schulische Verpflichtungen) nicht am Unterricht teil, verfällt die Stunde. Eine Rückerstattung oder das Nachholen der Stunde ist ausgeschlossen. Bei kurzfristiger Verhinderung besteht jedoch die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache virtuell via ZOOM am Bandunterricht teilzunehmen. - Härtefallregelung (Platzhalte-Gebühr)
Sollte der Teilnehmer aus schwerwiegenden Gründen (z. B. langwierige Krankheit, u.a.) für einen Zeitraum von 4 oder mehr aufeinanderfolgenden Unterrichtsterminen nachweislich nicht teilnehmen können, kann der Platz in der Band gesichert werden. Anstelle des regulären Monatsbeitrags wird für diesen Zeitraum eine reduzierte Platzhalte-Gebühr von 60,- € pro angefangene 4 verpasste Termine fällig. Diese Regelung muss vorab schriftlich beantragt werden. - Unterrichtsausfall durch die Musikschule
Sollte ein Unterrichtstermin durch Verschulden der Musikschule (z. B. Erkrankung des Dozenten) ausfallen, werden den Teilnehmern zwei alternative Nachholtermine angeboten. Kann der Teilnehmer nachweislich an beiden angebotenen Nachholterminen nicht teilnehmen, wird die ausgefallene Einheit anteilig zurückerstattet oder mit dem Beitrag des Folgemonats verrechnet. - Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt werden. Bereits gezahlte Beiträge für Zeiträume nach dem wirksamen Kündigungsdatum werden anteilig erstattet. Eventuell noch offene Beträge für bis zum Kündigungsdatum stattgefundene Termine sind nachzuzahlen. - Vertragspartner
Vertragspartner und Zahlungspflichtige sind bei minderjährigen Teilnehmern stets die Erziehungsberechtigten.
